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Vertrag Englisch

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Vertragsrecht - Rechtsanwalt Thomas Willers

Das bürgerliche Gesetzbuch (BGB) behandelt und definiert die elementarsten Vertragstypen wie etwa Miet- Kauf- oder Werkvertrag. Kooperations- oder Vertriebsverträge, welche in der freien Wirtschaft gebraucht und verwendet werden, sind aber nicht im BGB geregelt. Ebenso stellt das Handelsgesetzbuch (HGB) keine geeignete Grundlage für derartige Verträge dar.

Dessen ungeachtet kann jede Art von Vertrag verhandelt und geschlossen werden, solange der Vertrag an sich oder einzelne Absätze nicht gegen das geltende Gesetz verstoßen, was beispielsweise bei Sittenwidrigkeit der Fall ist. Die Vertragsausarbeitung erfolgt immer nach einem bestimmten Schema. Zu Beginn erfolgt die Vorstellung und Definierung der Vertragsparteien, im Folgenden wird der essentielle Inhalt des Vertrages festgelegt.

Es folgen weitere Pflichten und Rechte der jeweiligen Vertragsparteien. Im folgenden zweiten Teil wird die Laufzeit des Vertrags, die Haftung und Gewährleistung sowie ebenfalls die Einbindung Dritter festgelegt. Am Ende des Vertrages werden allgemeine Punkte wie Gerichtsstand, anwendbares Recht, anwendbare Geschäftsbedingungen der Parteien usw. definiert.

Es können Rahmenverträge oder konkrete Leistungsverträge geschlossen werden. Internationale Verträge auf Englisch können deutsches Recht als Grundlage festlegen. Gerichte in Deutschland sind of besser der Englischen Rechtssprache mächtig, als man vermutet. Die Vertragsgestaltung ist bei internationalen Verträgen aufwendiger. Bei internationalen Verträgen muss mehr auf die Absicherung eigener Interessen Augenmerk gelegt werden, als auf die vertragliche Absicherung. Selbst wenn Deutschland als Gerichtsstand vertraglich festgelegt wurde, ist die Vollstreckung im Ausland oftmals sehr kostenintensiv und sehr langwierig.

International gültige Verträge werden häufig in Englisch geschrieben, vgl. Vertrag Englisch. Ein Deutscher Vertrag sollte daneben nicht gestaltet werden, da ansonsten ausgelegt werden muss, ob die verschiedenen Vertragsversionen voneinander abweichen und welcher der beiden Verträge im Zweifel gilt.

Vertragsrecht ist bei fast jeder Kooperation im Handel und Vertrieb von Bedeutung. Ab einer bestimmten Umsatzgröße und bei sehr hohen Risiken sollte stets ein im Vertragsrecht kundiger Rechtsanwalt eingebunden werden. Auch bei internationalen Verträgen kann ein Rechtsanwalt für die Vertragsverhandlung beauftragt werden. Entweder führt der Rechtsanwalt das Mandat in Form einer Beratung und entwirft Argumentationshilfen für die Verhandlung oder der Rechtsanwalt führt die Vertragsverhandlung in Vertretung des Mandanten selbst. Bei der Vertragsgestaltung kann dem Rechtsanwalt ein Muster übermittelt werden. Die Vertragsprüfung benötigt stets eine ausgearbeitete Vorlage für den Anwalt.

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